Bild eines Dokumentes als Sinnbild für die Statuten

Zweckartikel der Statuten

Art. 60, Ziff. 2 des schweizerischen Zivilgesetzbuches schreibt vor, "Die Statuten müssen ... und über den Zweck des Vereins ... Aufschluss geben." Warum wird gerad dies in dem sonst so freiheitlichen Vereinsrecht der Schweiz ausdrücklich verlangt?

Der tiefere Grund liegt darin, dass jede Person, welch sich einem Verein anschliessen will, aus zwei Gründen den Zweck kennen muss:

  • Sie will sicher sein, dass der Verein mit seinen Interessen übereinstimmt
  • Sie muss den Vereinszweck unterstützen können

So ist es ein wesentlicher Unterschied, ob man bei eine Fussballclub in einer Plauschmannschaft mitspielt, in der auch das gemütliche Zusammensein einen hohen Stellenwert hat  oder ob man das Ziel hat, in den oberen Ligen mitzuspielen. Nur mit dem Name "FC Seldwyla" ist dies nicht erkennbar.

Am Anfang

Bei der Gründung eines Vereins ist die genaue Formulierung des Zweckartikels oft sehr schwierig, noch haben sich die Gründungsmitglieder noch nicht gefunden, haben ähnliche Ideen aber unterschiedliche Ansichten zur Umsetzung, eine gemeinsame Sprache und gemeinsames Verständnis haben sich noch nicht entwickelt. Dies kann zu sehr allgemein formulierten Zweckartikeln führen. Diese lassen vieles zu. Beim FC Seldwyla würde es dann heissen: "Fördert den Fussballsport in der Gemeinde Seldwyla.". Die Bandbreite von "Ermöglicht das Fussballspielen und pflegte den geselligen Umgang in der Mannschaft" bis zu "Fördert den Fussballsport und strebt den Ligasieg an."

Diese Bandbreite hegt grosses Konfliktpotential in sich. Ärger ist vorprogrammiert. Die ambitionierten Fussballer fühlen sich im Stichgelassen und unterfordert, die Gemütlichen beklagen den hohen Leistungsdruck und mangelnder Geselligkeit.

Als Sammelbewegung kann das der FC Seldwyla umgehen, in dem er mehrere Mannschaft mit unterschiedlichen Ambitionen führt. Aber genau solche Dilematas müssen im Vorfeld erkannt und entsprechend aufgenommen  werden. Darum kann die Formulierung des Zweckartikels ohne weiteres einige Stunden Diskussionen in Anspruch nehmen. Aber Zeit, welche gut in die Zukunft investiert ist.

Im Laufe der Zeit

... können sich die Interessen der Mitglieder verschieben. Anzeichen dazu können Austritte, Diskussionen an der Generalversammlung und weiteres mehr sein. Hier liegt es am Vorstand als strategische Führungsgremium von Zeit zu Zeit, bzw. bei den genannten Anzeichen, den Zweckartikel auf den Prüfstand zu stellen. Fragen können dazu helfen:

  • Was verstehen wir unter dem Zweckartikel?
  • Entspricht das Vereinsleben noch dem Zweckartikel?
  • Was machen wir heute anderes als vor einigen Jahren?
  • Gibt es Untergruppen im Verein, welche früher nicht bestanden und in den Statuten nicht vorgesehen sind?
  • ....?

Statutenänderungen

Im Rahmen der bestehenden Statuten, welche für deren Änderung allenfalls qualifizierte Teilnehmerzahlen oder qualifizierte Mehrheiten verlangen können, dürfen Statuten selbstverständlich geändert werden. Da der Zweckartikel substantiell für den Verein ist, bedarf es einer besonders sorgfälltigen Vorbereitung und Durchführung der Generalsversammlung. Unter Umständen ist kann es sinnvoll sein, eine ausserordentliche Generalsversammlung einzuberufen, um genügend Zeit für die Diskussion zu haben.

Neben der rechtzeitigen Einladung mit der Traktandenliste gehört der Wortlaut der neuen Artikel, am besten in einer vergleichenden Aufstellung (Synopse) mit dem alten Artikel und einer ausführlichen Begründung dazu. Damit sind die Mitglieder vorbereitet und können sich rechtzeitig ihre Meinung bilden.

Wird die Zweckänderung mit der nötigen Mehrheit angenommen, bleibt es unterliegenden Mitgliedern frei, sofort aus dem Verein auszutreten. Denn ihre Interessen werden mit einem geändertem Zweckartikel nicht mehr erfüllt. Diese Tatsache gehört auch mit der Einladung angekündigt. Und natürlich dürfen diese ehemaligen Mitglieder einen neuen Verein mit dem alten Zweckartikel gründen und so ihre Interessen wahren.

Wie anpacken?

Im normalen Vereinsleben sind solche Geschäft für den Vorstand eher selten und darum auch besonders herausfordernd. Es lohnt sich darum, dafür genügend Zeit im Vorstand zur Vorbereitung und für die Information der Mitglieder einzuräumen. Allenfalls lohnt sich auch eine Diskussion mit Aussenstehenden, um die Lage möglichst umfassend zu beurteilen. Der Autor Marcel Niederer kann dabei helfen.

 
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