Im letzten Blog-Beitrag Wie müssen Spenden behandelt werden? habe ich über die buchhalterische Seite von Spenden geschrieben. Aber es es gibt ja die Personen, welche hinter den Spenden stehen. Wie mit ihnen umgehen?
Solange es sich um gelegentliche Spenden im Sinne des Aufrunden des Jahresbeitrages handelt, kann die Sache wohl etwas lockerer angegangen werden. Aber selbst hier empfehle ich, dass sich der Vorstand grundlegende Gedanken macht, wie diese Spender "bei der Stange" gehalten werden können.
Sofort-Feeback
Eine schnelle Reaktion auf eine Spende ist die beste Anerkennung des Spenders. Es darf sogar per E-Mail sein, wichtig ist, das sofort ein Zeichen des Dankes da ist. Ein netter Brief ist natürlich eine gute Möglichkeit, damit auch gleichzeitig eine Botschaft zu verpacken. Vielleicht ist dies auch die Gelegenheit, eine Spenderin, einen Spender als Mitglied zu gewinnen. Oft bietet sich dann eine Gönnermitgliedschaft oder als Passivmitglied an, sofern dies die Statuten zulassen.
Erwähnung im Jahresbericht
In vielen Jahresberichten werden die Spender, oft auch mit Namen, aufgeführt. Das ist natürlich eine schöne Auszeichnung der Spender, wenn so ihre guten Taten publik werden. In den Zeiten des Datenschutzes aber kann dies auch kritisch betrachtet werden. Möchte der Spender denn so im Rampenlicht stehen? Oder muss sein Wunsch nach Anonymität erfüllt werden? Oder ist es gar peinlich, wenn man sieht, dass der Nachbar gar etwas mehr gespendet hat?
Statt im Jahresbericht kann auch an der Hauptversammlung die Liste der Spender verlesen werden.
Aber Achtung: Sponsoren sind keine Spender, sondern haben besondere Ansprüche an den Verein. Das ist aber ein anderes, weites Feld, welches hier nicht ausgebreitet werden soll. Ist aber sicher ein weiterer Blog-Beitrag wert.
Wunsch nach Anonymität
Diesem Wunsch ist unbedingt folge zu leisten, darüber habe ich auch schon im anderen Beitrag geschrieben. Es besteht sonst die ernsthafte Gefahr, dass ein Spender verloren geht, und das wäre schade.
Spendenspestätigung
Vereine, welche Gemeinnützig tätig sind, können sich beim kantonalen Steueramt als steuerbefreiter Verein registrieren lassen. Massgebend dazu sind die Vorgaben der eidgenössischen Steuerverwaltung. Spenden an solche Organisationen dürfen dann in den Steuern abgesetzt werden, was die Attraktivität des Spendens erhöht. Es ist nicht zwingend, aber eine schöne Geste, wenn anfangs Jahr die Gesamtheit der Spenden bestätigt wird. Damit hat der Steuerpflichtige gleich einen Beleg. Ein flotter Service, der - wenn richtig organisiert - nicht viel Aufwand verursacht, aber die Bindung der Spender erhöht.
Spendenpolitik
Mit einem Spendenreglement können die obigen Punkte nach den Anforderungen des Vereins geregelt werden. Dadurch ist für alle Funktionäre der Organisation klar, wie mit Spendern umgegangen wird.
Und wem jetzt das zwar alles als Wichtig erscheint, aber sich nicht sicher fühlt, nimmt einfach mit Marcel Niederer Kontakt auf.