Warum müssen Interessenbindungen offengelegt werden?

Bei öffentlichen Ämtern sind in der Schweiz die Intressenbindungen offenzulegen. Massgebend sind die jeweils für die Körpferschaft geltenden gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsvorschriften. Sie unterscheiden sich in Details. Aber grundsätzlich geht es darum, das Mandatsträger gegenüber der Öffentlichkeit aufzeigen, wo sie sich engagieren und wo es allenfalls zu Interessenkonflikten kommen könnte. Gilt das auch für Vereine? 

Die Offenlegung der Intressen ist nicht an die Rechtsform gebunden. Wichtiger ist, ob ein öffentliches Interesse daran besteht, zu wissen wie die Organe einer Organisation mit anderen Organisationen verflochten sind. Häufig passiert die Offenlegung der Interessen auch indirekt, in dem im Profil der Organe ersichtlich, wie sich die Mandatsträger sonst noch engagieren. Somit wird bereits transparent darüber informiert. Dabei ist die Gefahr, dass dies nicht systematisch erfolgt, d.h. nicht bei jedem Mandatsträger im gleichen Masse und nicht aktuell. Um diese Klippen zu umschiffen, gibt es im Downloadbereich Hilfsmittel.

Meldeformular

Mit diesem Formular können die Mandatsträger ihre Interessen melden. Auf der zweiten Seiten sind Erläuterungen, welche allenfalls an die konkrete Situation angepasst werden müssen.

Erfassung

Mit einem Excel-File können die Meldungen erfasst werden. Damit hat man an einem Ort die Übersicht über alle Interessenbindungen.

Publikation

Mit der Serienbrieffunktion werden die Daten aus der Erfassung aufgelistet. Der Speicherort der Datenquelle muss im Serienbrief angepasst werden. Das Dokument kann als PDF für die Publikation, z.B. auf der Webseite verwendet werden.

Bei Fragen fragen, Marcel Niederer hilft gerne weiter.

 
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