Für das Jahr 2025 treten verschiedene kleinere Änderungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung in Kraft. Die meisten Vereine sind davon nicht betroffen, der Freibetrag bleib bei einem Umsatz von 250'000 Franken. Auch wenn der betreffende Art. 10, Abs. 2, lit. c redaktionell angepasst wurde. Neu heisst es nicht mehr "gemeinnützige Institution" sondern "gemeinnützige Organisation", was auch eher dem heutigen Sprachgebrauch entspricht.

Vereine, welche von der Mehrwertsteuerpflicht jedoch betroffen sind, sollten sich jedoch über die Änderungen informieren, da auch einige kleinere administrative Regelungen geändert haben.

Vereine, welche neu Mehrwertsteuerpflichtig werden, tun sich so oder so gut daran, die Erlasse zu studieren und sich allenfalls fachkundigen Rat einzuholen.

Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-aenderungen-2025.html

 

 
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