Bild einer Person und Kontokreuzen als Symbol für Buchhaltung

Geschäftsjahr

Häufig entspricht das Geschäftsjahr eines Vereins dem Kalenderjahr. Dies muss nicht unbedingt so sein. Praktische Überlegungen sprechen sowohl für das Kalenderjahr wie auch eine abweichende Reglung. Hier einige Beispiele:

Müssen für Steuern Abschlüsse erstellt werden, so spricht es für das Kalenderjahr. Damit können mit einem Abschluss die notwendigen Unterlagen für die Generalversammlung wie auch für die Steuerbehörden erstellt werden.

Gibt es einen saisonalen Verlauf im Vereinsleben, welcher nicht dem Kalenderjahr entspricht, so kann das Geschäftsjahr auch anders gewählt werden. Es gibt Weltkonzerne, welche nicht mit dem Kalenderjahr abschliessen. Für einen Eishockeyclub ist es vermutlich angenehmer, im Sommer eine Hauptversammlung abzuhalten, wenn nicht schon jedes Wochenende Match und unter der Woche Training ist. Ein Abschluss nach Saisonende ist auch aussagekräftiger, es müssen weniger Abgrenzungen vorgenommen werden, als wenn mitten in der Saison der Abschluss ansteht. Zudem entlastet ein unterjähriger Abschluss die Vereinsfunktionäre zu einer Zeit, in welcher aus beruflichen und privaten Gründen in der Regel bereits eine hohe Belastung vorhanden ist.

Ein Verein ist frei, sein Geschäftsjahr zu wählen. Sinnvollerweise wird dies in den Statuten festgehalten, damit es allen Mitgliedern klar ist. Nach dem Geschäftsjahr richtet sich ja auch die Beitragspflicht für die Mitglieder.

Notwendige Arbeiten

Es ist gerade jetzt ja für viele Vereinsfunktionäre die Zeit, sich mit dem Jahresabschluss zu beschäftigen. Ich habe diese für das Präsidium und das Rechnungswesen separat unten aufgeführt.

Präsidium / Geschäftsleitung

Meist steht in den Statuten, in welchem Zeitraum die Generalversammlung stattzufinden hat. Einige vorbereitende Arbeiten stehen somit für das Präsidium an:

  • Termingerechte Einladung der Mitglieder
  • Reservation eines Versammlungsraumes
  • Vorbesprechung mit den Vorstandsmitgliedern
  • Geschäftsbericht / Jahresrückblick erstellen
  • Ausblick / Termine für das neue Vereinsjahr
  • Abstimmung mit Plänen und Budget

 

Kassier / Rechnungswesen

Die Abschlussarbeiten in der Buchhaltung umfassen meist folgende Arbeiten:

  • Klärung, ob alles verbucht wurde
  • Kontrolle aller Konti
  • Klärung offener Positionen
  • Zeitliche und sachliche Abgrenzungen und entsprechende Buchungen
  • Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen
  • Jahresabschluss mit Vorstand besprechen und genehmigen lassen
  • Jahresabschluss der Revisonsstelle mit allen Unterlagen zur Prüfung zustellen
  • Budget / Voranschlag für das kommende Geschäftsjahr erstellen
  • Aufbereitung des Jahresabschlusses für die Einladung der Generalversammlung
  • Aufbereitung der Präsentation des Jahresabschlusses an der Generalversammlung

Natürlich ist der Aufwand dafür abhängig vom Umfang des Rechnungswesens. Ohne Löhne und Mehrwertsteuer ist es einfacher.

Generalversammlung

An der ordentlichen, jährlichen Generalversammlung wird der Vorstand mit Jahresbericht und Jahresabschluss den Mitgliedern das vergangene Vereinsjahr präsentieren und sich dann auch für die getane Arbeit entlasten lassen. Dazu aber in einem anderen Blog-Artikel mehr.

Hilfsmittel zum Jahresabschluss können beim Autor Marcel Niederer angefordert werden.

 

 
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