Erleichterung für die Vereine

Gestützt auf die Parlamentarisch Initiative von Nationalrat Olivier Feller, FDP, VD,  hat das Parlament die Grenze für die Pflicht für die Mehrwertsteuerabrechnung auf CHF 250'000 angehoben. Gültig ab 1. Januar 2023 gilt diese Freigrenze:

1. Für gemeinnützige Institutionen, welche die Voraussetzungen für die direkte Bundessteuer erfüllt

2. Als nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Organisation gelten Sport- und Kulturvereine, die die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

a) Es handelt sich um einen Verein nach Art. 60ff. des Zivilgesetzbuches.

b) Die Vereinsleitung obliegt Personen, die vom Verein weder angestellt sind noch für ihre Tätigkeit entlöhnt werden.

c) Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Wenn er einen Gewinn erzielt, so muss dieser für die Finanzierung andeer Vereinsaktivitäten genutzt werden.

(Auszug Parlamentarische Initiative)

Diese erhöhte Freigrenze erleichtert die Arbeit von vielen Vereinen, welche mit Veranstaltungen, wie zum Beispiel Grümpelturnier, einen wesentlichen Beitrag für ihre Vereinsaktivitäten erwirtschaften. Die Buchhaltung wird vereinfacht und der Ertrag erhöht. Dagegen kann natürlich kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Das Parlament hat mit diesem Beschluss gezeigt, wie wichtig die Vereinsarbeit in der Schweiz ist.

 

 

 
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